Wir besprechen miteinander, zu welchem Zeitpunkt wir die/den Verstorbene*n abholen. Bis zu 36 Stunden können Menschen im Regelfall ohne eine Zusatzgenehmigung zu Hause, im Hospiz oder im Altenwohnheim verweilen, sodass Sie in Ruhe Abschied nehmen können.
Aus einem Krankenhaus können die Verstorbenen normalerweise am auf dem Tod folgenden Werktag abgeholt werden.
In beiden Fällen holen wir die/den Verstorbene*n auf einer bordeauxroten Trage ab und bringen sie/ ihn mit unserem weißen Auto in unsere Räumlichkeiten. Hier dürfen Sie behütet verbleiben, bis wir mit Ihnen die weiteren Schritte besprochen haben.
Ausnahmen von dieser Regel gibt es im Falle eines unnatürlichen Todes oder wenn die natürliche Todesursache nicht festgestellt werden kann. Hier werden die Menschen zunächst auf Veranlassung der Kriminalpolizei vor Ort angehalten oder in die Rechtsmedizin gebracht. Die Kriminalpolizei entscheidet hier in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft über die weitere Vorgehensweise, wir stehen in dieser Zeit mit den Kollegen im Austausch. Nach der Freigabe können wir die/den Verstorbene*n in unsere Räumlichkeiten holen.